Die Aufnahmeprüfung
Diese Hürde gilt es zu überwinden
Das Langzeitgymnasium schliesst an die 6. Klasse der Volksschule an. Nach der 2. und 3. Klasse der Sekundarstufe I ist der Übertritt ins Kurzzeitgymnasium möglich. An Handelsmittelschulen (HMS), Informatikmittelschulen (IMS) und Fachmittelschulen (FMS) treten die Schüler*innen nach der 3. Klasse der Sekundarstufe I über.
Für alle Mittelschulen muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden, diese finden für die Gymnasien, FMS und HMS jeweils im März, für die IMS jeweils im Oktober statt.
Die einzelnen Schulen bieten im Herbstsemester Informationsveranstaltungen an. Dort erfahren Interessierte alles über die jeweilige Schule, deren Angebot und die Aufnahmeprüfungen.
Inhalt und Art der Aufnahmeprüfungen
Informationen über den Inhalt und die Art der Aufnahmeprüfungen finden sich unter folgendem Link: ZAP ZH.
Die Probezeit im ersten Semester
Wer die Prüfung für die Mittelschule geschafft hat, durchläuft die Probezeit, die ein Semester dauert. In dieser Zeit gilt es, die Leistungen aus der Aufnahmeprüfung zu bestätigen. Wer gerne lernt, breit interessiert ist und sich selber gut organisieren kann, bringt die idealen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mittelschulkarriere mit.
Die Probezeit ermöglicht auch den Schüler*innen zu entscheiden, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist. Unterricht und Schulbetrieb an den Mittelschulen unterscheiden sich von der Volksschule – es gibt mehr und andere Fächer, Fachlehrpersonen, grosse Schulhäuser, und die Schüler*innen müssen lernen, sich selber zu organisieren.
Weitere Informationen
Auf den folgenden Websites finden sich mehr Informationen zur Aufnahmeprüfung: